Rechargeable Hand Warmer With Integrated Flashlight 10,000mAh
Rechargeable Hand Warmer With Integrated Flashlight 10,000mAh
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Rechargeable Hand Warmer With Integrated Flashlight 10,000mAh
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Rechargeable Hand Warmer With Integrated Flashlight 10,000mAh

Rechargeable Hand Warmer With Integrated Flashlight 10,000mAh

Regular price£44.99
/
Tax included. Shipping calculated at checkout.

Nothing keeps you from enjoying the outdoors more than cold hands. THAW 10K Rechargeable Hand Warmer gives you much needed relief and easily fits in your pocket so it’s always with you. Beat the pain of chilled joints with double-sided heating which gives controllable heat for your whole hand. Provides up to 140ºF of heat with 3 heat modes to create the perfect temperature to keep your hands moving. This 3-in-1 product not only warms you up, but it also works as a power bank to recharge your USB-charged devices and has an integrated LED to light up your tasks.

• Double-sided heating
• 3 Heating Modes
• Heats up to 140°F (60°C)
• Provides Up To 14.5hrs Hours of Heat
• Temperature Memory Recall
• Integrated LED Light
• 10000mAh Power Bank
• Port Covers (IPX4 Rating)
• Battery Charging Indicator

DOUBLE-SIDED HEATING

Both sides of the hand warmer heat up simultaneously to ensure your entire hand feels the warmth.

3 HEATING MODES
Up to 140°F (60°C) / 8 Hours of Run Time
Up to 122°F (50°C) / 11 Hours of Run Time
Up to 113°F (45°C) / 14.5 Hours of Run Time

With 3 heat modes reaching up to 140°F (60°C) and a max run time of 14 hours, you’ll be able to dial in your comfort level and adapt to changing environments without having to take a break from the cold.

  • 1x USB Charging Cable
  • 1x Lanyard
  • Warranty: 2-Year

Als Nutzer von unseren Produkten sind für Sie folgende Informationen wichtig:

Getrennte Erfassung von Altgeräten:

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten müssen diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen. Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

Batterien und Akkus sowie Lampen:

Besitzer von Altgeräten müssen Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt auch für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Wenn die Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden sollen, müssen Batterien und Akkus sowie Lampen nicht entnommen werden.

Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Online- oder Katalog-Vertrieb, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektround Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten. Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden. Dies gilt bei Online- oder Katalog-Vertrieb für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für Kleingeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.

Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.